Evangelisches Schuldekanat Adelsheim - Boxberg und Mosbach
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Rechtliches

Konfirmandenunterricht:
Im Lande Baden-Württemberg muss der Mittwochnachmittag für die 8. Klassen zum Zweck des Konfirmandenunterrichts frei gehalten werden.
Dies wird in der Ergänzung zur Schulbesuchsverordnung von 2009 geregelt. Sie finden diese Regelung im Gestzblatt des Landes Baden Württemberg 8(2009) S. 229. Das genannte Gesetzblatt können Sie hier einsehen.