Seit 2005 kann der Religionsunterricht in Baden-Württemberg auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Die Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg Stuttgart und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg wurde 2009 geändert, der verbindliche Rahmen 2015 novelliert. Kennzeichen dieser regulären Form des konfessionellen Religionsunterrichts sind:
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht will:
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt. Er muss von den Religionslehrkräften der Schule gewollt werden und zu den schulischen Gegebenheiten passen. Die Eltern der betreffenden Schüler müssen einverstanden sein.
Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen. Diese finden zwischen dem 25. September und dem 18. November 2017 statt.
Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht an Grund-, Haupt-, Werkreal und Realschulen sowie an allgemein bildenden Gymnasien:
Die Anträge sind über die zuständigen Schuldekane beider Konfessionen an den Oberkirchenrat Karlsruhe bzw. an die Erzdiözese Freiburg/Brsg. zu richten.
Folgende Angaben sind auf dem Antrag zu dokumentieren bzw. dem Antrag beizufügen:
Das Antragsformular kann unter der folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
http://www.rpi-baden.de/html/content/koko144.html?t=9aec52403226a45001b0a0c2fd5ff78c&tto=6ae08559
Nach Maßgabe des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist nach § 96,3 bei einer Gruppe von mindestens acht Schülerinnen und Schülern (SuS) einer Konfession, Religionsunterricht für diese Konfession einzurichten.
Wird diese Zahl von acht SuS unterschritten, können diese SuS mit allen Rechten und Pflichten den Unterricht der anderen Konfession besuchen.
Die Zustimmung der anderen Konfession ist einzuholen. ( Verwaltungsvorschrift vom 21.12.2000).
Dieser Antrag auf Gasstatus ist beim Evangelischen, als auch Katholischen Schuldekanat jährlich zu stellen. nEine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit Besprechung des Sachverhalts wird empfohlen.
Den Antrag auf Einrichtung des Gastatus sowie den Vorschlag für einen Elternbrief finden Sie unter diesem Link.